ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Studio N°2 – Lea Neumayr & Mara Neumayr
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Lea Neumayr, Andreas-Hofer-Straße 37, 6020 Innsbruck, Österreich,
und
Mara Neumayr, Franz-Kotter-Weg 14, 6020 Innsbruck, Österreich,
– nachfolgend gemeinsam „Studio N°2“ oder „Fotografinnen“ genannt –
und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:innen“).
Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail), oder
- Unterzeichnung eines Angebots / Vertragsdokuments, oder
- Annahme eines schriftlichen Angebots durch die Kund:innen.
Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage unverbindlich gültig.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag (z. B. Shootingdauer, Anzahl der Bilder, Bildbearbeitung, Lieferform).
Künstlerische Gestaltung und Bildstil liegen im Ermessen der Fotografinnen. Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Geschmacks sind ausgeschlossen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart:
- 50 % Anzahlung bei Buchung
- Restbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung
- Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag vorab fällig sein
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Als selbständige Berufsfotografinnen kann die Rechnungslegung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) umsatzsteuerbefreit erfolgen, sofern anwendbar.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.
5. Terminverschiebung und Stornierung
5.1 Stornierung durch Kund:innen
Bei Stornierung eines vereinbarten Termins gelten folgende Regelungen:
- bis 30 Tage vor Termin: kostenfrei
- 29–7 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 7 Tage vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend verrechnet.
5.2 Höhere Gewalt
Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Naturereignisse) bemühen sich die Fotografinnen um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
6. Mitwirkungspflichten
Die Kund:innen sind verpflichtet:
- alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Genehmigungen für Locations einzuholen
- dafür zu sorgen, dass fotografiert werden darf (insbesondere bei Veranstaltungen)
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Fotografinnen.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Fotografinnen bleiben Urheberinnen der erstellten Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhalten Kund:innen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung (insbesondere zu Werbezwecken) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Bei Veröffentlichungen ist – sofern branchenüblich – folgende Namensnennung vorzunehmen:
Studio N°2 – Lea & Mara Neumayr
8. Veröffentlichung durch Studio N°2 (Portfolio-Nutzung)
Die Fotografinnen sind berechtigt, entstandene Werke für Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Drucksorten, Ausstellungen etc.) zu verwenden, sofern:
- eine ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt, oder
- eine Veröffentlichung gesetzlich zulässig ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Datenschutzerklärung.
9. Bildbearbeitung und Lieferung
Die Auswahl der Bilder erfolgt durch die Fotografinnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Lieferung erfolgt in digitaler Form (Download-Link oder Online-Galerie), sofern nicht anders vereinbart.
Rohdateien (RAW-Dateien) sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
10. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für leichte Fahrlässigkeit haften die Fotografinnen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Für Verlust von Bilddaten haften die Fotografinnen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Eine Haftung für technische Störungen, höhere Gewalt oder Ausfall von Technik kann nicht übernommen werden, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website von Studio N°2.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht (insbesondere bei Verbraucher:innen).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026